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Sachsenring 61
50677 Köln

Telefon: 0221 / 13 99 695-0
E-Mail: kanzlei@erbrecht.net

Nachdem die Kanzlei nun seit über 30 Jahren
Mandanten ausschließlich in erbrechtlichen
Angelegenheiten beraten und vertreten hat,
werden wir unsere Tätigkeit zum Jahresende
2024 weitgehend einstellen und in Vorbereitung
darauf keine neuen Mandate mehr annehmen.

Die bestehenden Mandate werden natürlich mit
der gewohnten Sorgfalt und im besten Sinne
unserer Mandanten – auch über das Jahresende
hinaus – bis zur vollständigen Erledigung abgewickelt.

 

Ihr Anwalt als Dienstleister


RA Rudolph

Unsere Philosophie

Anwälte sind Dienstleister und der Mandant steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit

Ihre Wünsche und Zielstellungen stehen im Fokus unserer Beratung. Die erfolgreiche Umsetzung Ihres Auftrages definieren wir in Abstimmung mit Ihnen nicht nur über die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, sondern auch – und oftmals vorrangig – über Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Wir legen Wert darauf, das Mandat mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg zu führen. Sie werden über jeden unserer Schritte informiert sein, dazu auch Fragen stellen oder eigene Anregungen einbringen können. Eine enge Kommunikation mit Ihnen ist uns ein wichtiges Anliegen.
 

Unsere Kompetenz

Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten und in Fragen der lebzeitigen Regelung Ihrer Vermögensnachfolge zu beraten. Und weil wir Sie bestmöglich beraten wollen, sind wir ausschließlich in diesem Bereich tätig. Angrenzende Fachgebiete wie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das Gesellschaftsrecht sowie Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht werden im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten aber selbstverständlich auch abgedeckt.

Um Ihre Interessen durchzusetzen, streiten wir für Sie vor Gericht dort, wo sich dies als notwendig erweist. Oftmals ist der Erfolg aber das Ergebnis von klug geführten Verhandlungen. Streitvermeidung lohnt sich in der Regel für alle Beteiligten.

Streitvermeidung bei der nachfolgenden Generation und steuerliche Optimierung sind ganz wesentliche Aspekte, welche Sie schon vorbeugend zum Anlass nehmen sollten, Ihre Vermögensnachfolge aktiv zu regeln und es nicht bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen. Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die sog. Patchwork-Familie dar.

Die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge wünschen sich in den meisten Fällen aber auch kinderlose Ehegatten, um auszuschließen, dass die Geschwister des verstorbenen Ehegatten unbeabsichtigt in einer Erbengemeinschaft mit am Tisch sitzen.

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Erstberatung die Möglichkeit, Ihren Fall zu erörtern, die Ihnen zur Verfügung stehenden Verhaltens- und Handlungsoptionen zu erfahren und mit unserer fachkundigen Unterstützung zu einer fundierten Einschätzung hinsichtlich der Chancen und Risiken zu gelangen. Dabei spielt selbstverständlich auch die Kosten-/Nutzenrelation eine wesentliche Rolle.

Ein umfangreiches erstes Beratungsgespräch bieten wir Ihnen unabhängig von der Dauer und vom Gegenstandswert für eine pauschale Beratungsvergütung in Höhe von 238,- € (200,- € zzgl. 19 % USt.) an. Dieses Gespräch gibt Ihnen auch Gelegenheit, uns als Ihren Partner zur Umsetzung Ihrer Ziele kennenlernen.

Das Erstberatungsgespräch findet in aller Regel persönlich in unserer Kanzlei statt. Wir bieten Ihnen aber auch an, die Beratung telefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen.

Beratungangebote


Die Kanzlei für Erbrecht und Vermögens- und Unternehmensnachfolge


Anfang der 1990er Jahre gründete Rechtsanwalt Wolfgang Rönne die ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Kanzlei. Rechtsanwalt Axel W. Rudolph stieß im Jahr 2015 dazu und brachte neben langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge besondere Erfahrung aus dem Finanz- und Immobilienbereich ein. Die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht und ständige weitere Fortbildung stehen für ausgeprägte Kompetenz und besondere Erfahrung in den genannten Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei  Erbauseinandersetzungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen,  in Erbscheinverfahren, bei Vermächtnissen, Testamentsauslegung,  Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz,  erbschaftsteuerlichen Fragen und in allen sonstigen Verfahren und Fragestellungen im Erbrecht. Daneben beraten wir Sie in allgemeinen Vermögensfragen und im Besonderen im Zusammenhang mit der Strukturierung Ihres Immobilienvermögens.

Im Falle von Konflikten sind wir stets und vor allem bemüht, diese auf möglichst einvernehmliche und kostengünstige Weise für Sie zu lösen. Dabei werden wir Ihnen helfen, die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des einzelnen Falles mit Ihnen herauszuarbeiten und den emotionalen Hintergrund der Auseinandersetzung auszublenden. Wir setzen Ihre Ansprüche aber natürlich auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und dem notwendigen Nachdurck gerichtlich durch, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Wir sind der Überzeugung, dass sich viel Ärger, Streit und Geld durch rechtzeitige und sinnvolle Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeplanung vermeiden lässt.

Hierzu erarbeiten wir mit Ihnen und für Sie Konzepte der Vermögens- und Unternehmensnachfolge und helfen Ihnen bei der testamentarischen Umsetzung und der vertraglichen Ausgestaltung lebzeitiger Verfügungen (z.B. Immobilienübertragung "mit warmer Hand", vorweggenommene Erbfolge etc.) einschließlich steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Optimierung.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung und sind auch selber als von der AGT zertifizierte Testamentsvollstrecker tätig.

Zu unserem professionellen Selbstverständnis gehört es, Sie nicht nur zu den rein rechtlichen Fragen zu beraten, sondern dabei auch den familiären Frieden und die wirtschaftlichen Dimensionen der möglichen Handlungsoptionen im Blick zu behalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen auf eine solide Grundlage zu stellen. Bei Bedarf und in Abstimmung mit Ihnen ziehen wir dabei den besonderen Sachverstand anderer Fachleute hinzu, wenn dies für eine optimale Lösung Ihres Anliegens angeraten ist.
 

RA Rönne

Rechtsanwalt Wolfgang Rönne, Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (bis Dezember 2018)

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Rönne gründete die Kanzlei und spezialisierte sich schon bald auf das Gebiet des Erbrechtes, auf dem er seit dem Jahr 1998 ausschließlich tätig war und den Ruf der Kanzlei begründete. Rechtsanwalt Rönne zählte auch zu den ersten Anwälten, denen von der Rechtsanwaltskammer die Führung des Fachanwaltstitels gestattet wurde.

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Rönne, Mitgründer der Kanzlei Rönne & Rudolph, hat sich nach einem überaus erfolgreichen Berufsleben aus der Kanzlei und aus dem Anwaltsleben zurückgezogen.

Wir sind dem Kollegen überaus dankbar für sein langjähriges Schaffen sowie die Expertise und Erfahrung, welche er bis zuletzt in unsere Kanzlei eingebracht hat. Der fortwährende Austausch war immer wieder ein Quell von Erkenntnissen und Ideen.
 

Rechtsanwalt Axel W. Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht,

Rechtsanwalt Axel W. Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht,

Als Rechtsanwalt der Kanzlei Rönne & Rudolph habe ich mich ganz auf das Erbrecht und die Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert. Meine 30-jährige Erfahrung als Anwalt sowie mein betriebswirtschaftliches Masterstudium helfen mir, für Sie die angemessenen Lösungen zu erarbeiten und mit Ihnen umzusetzen.

Ich bin sowohl auf allen Gebieten des Erbrechts - von der vorsorgenden Vermögensplanung bis zur streitigen Erbauseinandersetzung - tätig als auch im Bereich der Betriebs- und Unternehmensnachfolge.

Ich berate in Fragen des Stiftungsrechts und begleite Stiftungen von der ersten Idee über die Gestaltung der Satzung bis zur Errichtung und laufenden Führung. Als Testamentsvollstrecker kann ich auf der Grundlage Ihrer letztwilligen Verfügung die von Ihnen vorgesehene Stiftung auch nach dem Erbfall von Todes wegen gründen und "auf den Weg bringen".
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Internationalen Erbrechtes. Meine besonderen Erfahrungen mit ausländischen Rechtsordnungen und meine Tätigkeiten im französischen und englischen Sprachraum kommen Ihnen hierbei zugute.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat mir auf Grund meiner nachgewiesenen erbrechtlichen Qualifikation die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" gestattet.
 

RA Rudolph

Werdegang

  • geb. 1957 in Aachen
  • 1975 Baccalauréat an der Académie de Nice (Abitur)
  • 1975 – 1980 Studium an den Universitäten München und Köln, 1. Juristisches Staatsexamen
  • 1983 2. Juristisches Staatsexamen
  • seit 1987 Zulassung als Rechtsanwalt
  • zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Angehöriger der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln
  • 1992 / 1993 Masterstudium Betriebswirtschaft, MBA-Abschluss (Brüssel)
  • Seit 1994 Führungspositionen in der Wirtschaft (Recht und Finanzen)
  • Seit 2010 beratend tätig im Bereich Unternehmensgründungen und Sanierungen
  • Seit 2015 Fachanwalt für Erbrecht
  • Mitglied des Kölner Anwaltvereins (KAV)
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied bei Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.
  • Mitglied des Vereins "Erben International e.V..

Gerne beraten wir Sie auch in englischer und französischer Sprache. Sprechen Sie uns an.