Die Kanzlei für Erbrecht und Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Anfang der 1990er Jahre gründete Rechtsanwalt Wolfgang Rönne die ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Kanzlei. Rechtsanwalt Axel W. Rudolph stieß im Jahr 2015 dazu und brachte neben langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge besondere Erfahrung aus dem Finanz- und Immobilienbereich ein. Die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht und ständige weitere Fortbildung stehen für ausgeprägte Kompetenz und besondere Erfahrung in den genannten Gebieten.
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Erbauseinandersetzungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen, in Erbscheinverfahren, bei Vermächtnissen, Testamentsauslegung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz, erbschaftsteuerlichen Fragen und in allen sonstigen Verfahren und Fragestellungen im Erbrecht. Daneben beraten wir Sie in allgemeinen Vermögensfragen und im Besonderen im Zusammenhang mit der Strukturierung Ihres Immobilienvermögens.
Im Falle von Konflikten sind wir stets und vor allem bemüht, diese auf möglichst einvernehmliche und kostengünstige Weise für Sie zu lösen. Dabei werden wir Ihnen helfen, die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des einzelnen Falles mit Ihnen herauszuarbeiten und den emotionalen Hintergrund der Auseinandersetzung auszublenden. Wir setzen Ihre Ansprüche aber natürlich auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und dem notwendigen Nachdurck gerichtlich durch, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Wir sind der Überzeugung, dass sich viel Ärger, Streit und Geld durch rechtzeitige und sinnvolle Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeplanung vermeiden lässt.
Hierzu erarbeiten wir mit Ihnen und für Sie Konzepte der Vermögens- und Unternehmensnachfolge und helfen Ihnen bei der testamentarischen Umsetzung und der vertraglichen Ausgestaltung lebzeitiger Verfügungen (z.B. Immobilienübertragung "mit warmer Hand", vorweggenommene Erbfolge etc.) einschließlich steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Optimierung.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung und sind auch selber als von der AGT zertifizierte Testamentsvollstrecker tätig.
Zu unserem professionellen Selbstverständnis gehört es, Sie nicht nur zu den rein rechtlichen Fragen zu beraten, sondern dabei auch den familiären Frieden und die wirtschaftlichen Dimensionen der möglichen Handlungsoptionen im Blick zu behalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen auf eine solide Grundlage zu stellen. Bei Bedarf und in Abstimmung mit Ihnen ziehen wir dabei den besonderen Sachverstand anderer Fachleute hinzu, wenn dies für eine optimale Lösung Ihres Anliegens angeraten ist.