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Voiswinkeler Str. 13
51467 Bergisch Gladbach

Telefon: 0049 160 365 8388
E-Mail: kanzlei@erbrecht.net

 

Seit über 30 Jahren hat die Kanzlei Mandanten ausschließlich in erb- und vermögens-rechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.

Im Rahmen der Neustrukturierung unserer Dienstleistung in Kooperation mit der Delling & Eckardt Steuerberatungsgesellschaft mbH nehmen wir derzeit keine neuen Mandate an. 

 Bestehenden Mandate werden natürlich mit der gewohnten Sorgfalt und im besten Sinne unserer Mandanten bis zur vollständigen Erledigung abgewickelt.
 

Ihr Anwalt als Dienstleister


Rechtsanwalt Axel W. Rudolph

Unsere Philosophie

Anwälte sind Dienstleister und der Mandant steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit

Ihre Wünsche und Zielstellungen stehen im Fokus unserer Beratung. Die erfolgreiche Umsetzung Ihres Auftrages definieren wir in Abstimmung mit Ihnen nicht nur über die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, sondern auch – und oftmals vorrangig – über Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Wir legen Wert darauf, das Mandat mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg zu führen. Sie werden über jeden unserer Schritte informiert sein, dazu auch Fragen stellen oder eigene Anregungen einbringen können. Eine enge Kommunikation mit Ihnen ist uns ein wichtiges Anliegen.
 

Unsere Kompetenz

Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten und in Fragen der lebzeitigen Regelung Ihrer Vermögensnachfolge zu beraten. Und weil wir Sie bestmöglich beraten wollen, sind wir ausschließlich in diesem Bereich tätig. Angrenzende Fachgebiete wie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das Gesellschaftsrecht sowie Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht werden im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten aber selbstverständlich auch abgedeckt.

Um Ihre Interessen durchzusetzen, streiten wir für Sie vor Gericht dort, wo sich dies als notwendig erweist. Oftmals ist der Erfolg aber das Ergebnis von klug geführten Verhandlungen. Streitvermeidung lohnt sich in der Regel für alle Beteiligten.

Streitvermeidung bei der nachfolgenden Generation und steuerliche Optimierung sind ganz wesentliche Aspekte, welche Sie schon vorbeugend zum Anlass nehmen sollten, Ihre Vermögensnachfolge aktiv zu regeln und es nicht bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen. Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die sog. Patchwork-Familie dar.

Die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge wünschen sich in den meisten Fällen aber auch kinderlose Ehegatten, um auszuschließen, dass die Geschwister des verstorbenen Ehegatten unbeabsichtigt in einer Erbengemeinschaft mit am Tisch sitzen.

Beratungangebote


Die Kanzlei für Erbrecht und Vermögens- und Unternehmensnachfolge


Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei  Erbauseinandersetzungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen,  in Erbscheinverfahren, bei Vermächtnissen, Testamentsauslegung,  Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz,  erbschaftsteuerlichen Fragen und in allen sonstigen Verfahren und Fragestellungen im Erbrecht. Daneben beraten wir Sie in allgemeinen Vermögensfragen und im Besonderen im Zusammenhang mit der Strukturierung Ihres Immobilienvermögens.

Im Falle von Konflikten sind wir stets und vor allem bemüht, diese auf möglichst einvernehmliche und kostengünstige Weise für Sie zu lösen. Dabei werden wir Ihnen helfen, die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des einzelnen Falles mit Ihnen herauszuarbeiten und den emotionalen Hintergrund der Auseinandersetzung auszublenden. Wir setzen Ihre Ansprüche aber natürlich auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und dem notwendigen Nachdurck gerichtlich durch, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Wir sind der Überzeugung, dass sich viel Ärger, Streit und Geld durch rechtzeitige und sinnvolle Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeplanung vermeiden lässt.

Hierzu erarbeiten wir mit Ihnen und für Sie Konzepte der Vermögens- und Unternehmensnachfolge und helfen Ihnen bei der testamentarischen Umsetzung und der vertraglichen Ausgestaltung lebzeitiger Verfügungen (z.B. Immobilienübertragung "mit warmer Hand", vorweggenommene Erbfolge etc.) einschließlich steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Optimierung.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung und sind auch selber als von der AGT zertifizierte Testamentsvollstrecker tätig.

Zu unserem professionellen Selbstverständnis gehört es, Sie nicht nur zu den rein rechtlichen Fragen zu beraten, sondern dabei auch den familiären Frieden und die wirtschaftlichen Dimensionen der möglichen Handlungsoptionen im Blick zu behalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen auf eine solide Grundlage zu stellen. Bei Bedarf und in Abstimmung mit Ihnen ziehen wir dabei den besonderen Sachverstand anderer Fachleute hinzu, wenn dies für eine optimale Lösung Ihres Anliegens angeraten ist.
 

Rechtsanwalt Axel W. Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht,

Rechtsanwalt Axel W. Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht,

Als Rechtsanwalt der Kanzlei Rönne & Rudolph habe ich mich ganz auf das Erbrecht und die Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert. Meine 30-jährige Erfahrung als Anwalt sowie mein betriebswirtschaftliches Masterstudium helfen mir, für Sie die angemessenen Lösungen zu erarbeiten und mit Ihnen umzusetzen.

Ich bin sowohl auf allen Gebieten des Erbrechts - von der vorsorgenden Vermögensplanung bis zur streitigen Erbauseinandersetzung - tätig als auch im Bereich der Betriebs- und Unternehmensnachfolge.

Ich berate in Fragen des Stiftungsrechts und begleite Stiftungen von der ersten Idee über die Gestaltung der Satzung bis zur Errichtung und laufenden Führung. Als Testamentsvollstrecker kann ich auf der Grundlage Ihrer letztwilligen Verfügung die von Ihnen vorgesehene Stiftung auch nach dem Erbfall von Todes wegen gründen und "auf den Weg bringen".
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Internationalen Erbrechtes. Meine besonderen Erfahrungen mit ausländischen Rechtsordnungen und meine Tätigkeiten im französischen und englischen Sprachraum kommen Ihnen hierbei zugute.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat mir auf Grund meiner nachgewiesenen erbrechtlichen Qualifikation die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" gestattet.
 

RA Rudolph

Werdegang

  • geb. 1957 in Aachen
  • 1975 Baccalauréat an der Académie de Nice (Abitur)
  • 1975 – 1980 Studium an den Universitäten München und Köln, 1. Juristisches Staatsexamen
  • 1983 2. Juristisches Staatsexamen
  • seit 1987 Zulassung als Rechtsanwalt
  • zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Angehöriger der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln
  • 1992 / 1993 Masterstudium Betriebswirtschaft, MBA-Abschluss (Brüssel)
  • Seit 1994 Führungspositionen in der Wirtschaft (Recht und Finanzen)
  • Seit 2010 beratend tätig im Bereich Unternehmensgründungen und Sanierungen
  • Seit 2015 Fachanwalt für Erbrecht
  • Mitglied des Aufsichtsrates der GEWI AG